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Wir sind eine rein österreichische Firma mit Sitz in Wien und arbeiten mit Spezialisten im Bereich Versicherungsmathematik und Versicherungsrecht zusammen.
Seit 1.1.1997 muss der Versicherungsnehmer laut Versicherungsvertragsgesetz über seine Rücktrittsmöglichkeit informiert werden. Ist Ihr Vertrag älter kommt ein Rücktritt nicht in Betracht.
In Frage kommen nur Versicherungsverträge, die auch eine Erlebensleistung haben, das bedeutet, dass Sie nach Ablauf der Versicherungsdauer eine Auszahlung erhalten. Ein Rücktritt von einer reinen Ablebensversicherungen ist nicht möglich.
Nein, natürlich nicht. Ein Versicherungsmathematiker berechnet den möglichen Rückabwicklungswert Ihrer Polizze (unser Rechner auf der Startseite liefert nur einen Näherungswert), erst dann kann man entscheiden, ob eine Rückabwicklung Sinn macht. Wir haben auf der Homepage ein paar Berechnungsbeispiele für Sie zusammengestellt.
Die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Rücktrittes ist von vielen Faktoren abhängig (Höhe des Ablebensschutzes, Dauer des Vertrages, Indexanpassung, Alter des Versicherungsnehmers, Unterbrechungen der Beitragszahlungen, erfolgten Teilauszahlungen und dergleichen).
Prinzipiell kann man auch einen bereits ausgezahlten Vertrag rückwirkend auflösen, auch hier muss man vorher eine seriöse Wirtschaftlichkeitsrechnung anstellen.
Wenn Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten können und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung positiv ausfällt wird die Versicherung aufgefordert nach der Rücktrittserklärung Ihre Beiträge samt Zinsen, abzüglich der Kosten für eine allenfalls getragene Risikoleistung (z.B. Ablebensschutz), an Sie zurückzuzahlen.
Es wird keine Massenklage angestrebt, da dadurch einzelne Kunden benachteiligt werden können. Jeder Fall wird einzeln geprüft und bearbeitet.
Wie schnell die Versicherung reagiert und ob sie sich auf einen Gerichtsprozess einlässt kann man im Vorhinein nicht abschätzen.
Manche Versicherungen lassen sich immer klagen, manche möchten sich außergerichtlich einigen. Ohne Klage kann man damit rechnen, einige Wochen nach Aufforderung sein Geld zurückzuerhalten.
Im Klagfall kann das schon mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Nein, sobald Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten entfällt ein allenfalls gewährter Versicherungsschutz.
Sie sind immer noch Versicherungsnehmer und Vertragspartner der Versicherung. Eine Vinkulierung erfolgte meist, wenn Ihr Vertrag als Tilgungsträger für einen Kredit abgeschlossen wurde.
Man muss unterscheiden, ob Ihr Vertrag verpfändet, vinkuliert oder abgetreten wurde. Dies prüft sodann Ihr Rechtsanwalt im Detail!
Für Ihre Bank (bzw. für Sie als Kreditnehmer) ist die Rückabwicklung Ihres Vertrages unter Umständen sehr erfreulich, da Sie sodann Ihren Kredit früher zurückzahlen können.
Bei Abwicklungsfragen allgemeiner Art können Sie sich gerne an uns wenden, juristische Fragen werden ausschließlich von unseren Rechtsanwälten beantwortet.